Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Tennishalle der SG Weilimdorf e.V. (SGW)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der SGW, Solitudestr. 109, 70499 Stuttgart, sowie der Tennisplätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume und Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt) und den Parkplatz.

Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§ 2 Buchung/Vermietung von Plätzen

(1) Die Anmietung von Plätzen in der Tennishalle der SGW erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens. Die Buchung von Abonnements und Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich https://sgw-tennis.ebusy.de). Die Anmietung von Tennishallenplätzen in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen Trainer-Vertrag mit der SGW hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Abteilungsleitung Tennis.

(2) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Die SGW behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird die SGW die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.

(4) Die Bezahlung sämtlicher buchbarer Leistungen wie Abonnements, Einzelstunden, Guthaben oder Gutscheine erfolgt entweder per SEPA-Lastschrift oder paypal. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter.

(5) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 2 Monate vor Beginn des ersten Spieltages möglich.

(6) Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde. Konnte der Platz anderweitig vermietet werden, erfolgt eine Vergütung in Höhe des Mietpreises der stornierten Buchung als Geldguthaben auf das Benutzerkonto.

(7) Sollte die SGW aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ihre Leistung nicht erbringen können, werden eventuell fällige Rückerstattungsbeträge als Guthaben auf das Benutzerkonto gutgeschrieben.

§ 3 Datenspeicherung

Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 4 Nutzung der Tennishalle: Hallenordnung

(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur in Sportkleidung und mit für Teppichboden geeigneten Tennisschuhen mit hellen, profillosen Sohlen (carpet oder Teppich) gestattet. Es dürfen nur Tennisbälle benutzt werden, die ausschließlich in der Halle (Teppichboden!) und nicht auf Außenplätzen gespielt wurden.

(3) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.

(4) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken (außer Wasser) ist nicht gestattet.

(5) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind der SGW unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

(6) Das Nichtbeachten der Hallenordnung führt zu einer erhöhten Platzmiete von 100€ pro Stunde, die zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die SGW dem Mieter nachberechnet wird.

§ 5 Hausrecht und Haftung

(1) Die SGW, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und der Hallenordnung ist die SGW berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Die SGW behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.

(2) Die SGW haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet die SGW nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss die SGW nicht aufbewahren.

§ 6 Gerichtsstand, Vertretung, Geltung

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Die SGW wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Stuttgart, 01.07.2020

SGW Vorstand

 

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